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Vorparlament 1848

Die Rubrik Geschichte ist gerade erst im Entstehen. Da andere Seiten jedoch bereits auf Seiten dieser Rubrik verweisen, sind sie bereits freigeschaltet, auch wenn die Inhalte teilweise noch fehlen oder noch in sehr unfertigem Zustand sind.

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Das Vorparlament tagte vom 31. März bis zum 3. April 1848 in der Frankfurter Paulskirche.

Das Vorparlament legte das Wahlrecht für die Nationalversammlung in seinen Grundzügen fest: Insgesamt 649 Abgeordnete sollten von allen »selbständigen Männern« gewählt werden.

Was unter »selbständig« zu verstehen war, war von den Einzelstaaten festzulegen, genauso wie die Entscheidung, ob direkt oder durch Wahlmänner gewählt wurde.

Im Ergebnis konnten mindestens drei Viertel der volljährigen Männer wählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben in der Regel Arme, Gesinde und Handwerksgesellen.

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